Aktualisiertes Hygienekonzept für Gottesdienste und Veranstaltungen in pfarrlichen Räumen

Gerade veröffentlicht und schon muss das Hygienekonzept angepasst werden

(c) pixabay.com
Datum:
Di. 7. Sep. 2021
Von:
Christoph Urban

Liebe Gemeindemitglieder,

der Kirchenvorstand hat mit Datum 2.9.2021 unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie der Vorgaben des Bistums Aachen ein aktuelles „Hygienekonzept zum Schutz vor Corona“ verabschiedet.

Änderungen bei Gottesdiensten

Für die Gottesdienste bedeutet dies, dass die Anmelde- und Registrierungspflicht entfällt. Weiterhin gilt, dass Sie sich bitte beim Betreten der Kirchen die Hände desinfizieren.

Mit dem 6.9.2021 gilt aufgrund einer neuen Absprache zwischen der Landesregierung: Die Maske ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.

Bitte achten Sie auf den Abstand von 1,5 m zwischen fremden Haushalten.

Wir freuen uns, dass auch Gemeindegesang wieder unabhängig vom Inzidenzwert mit Maske und Abstand erlaubt ist.

Wir bitten um Verständnis, dass es durch die Abstandsregelung weiter eine eingeschränkte Anzahl von Plätzen gibt und die Möglichkeit besteht, dass Besucher abgewiesen werden müssen, sollten alle Plätze vergeben sein.

Zusammenfassung der Coronaregeln zu Gottesdiensten ab dem 6.9.2021.

Veranstaltungen in pfarrlichen Räumen

Für Veranstaltungen in den pfarrlichen Räumen können Sie die für Ihre Veranstaltung geltenden Regeln hier einsehen. Zudem finden Sie hier auch die ausführlichen Coronaregeln zu den Gottesdiensten:

Hygienekonzept der Pfarre ab dem 6.9.2021

Anlage Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW

Vorgaben des Bistums Aachen

Formular zur Nennung eines Verantwortlichen bei Veranstaltungen