Ab Montag, den 25.1.2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Hier ist geregelt, dass die Teilnahme an Gottesdiensten nur noch mit medizinischen Masken (OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95-Maske) erlaubt ist. Bitte beachten Sie dies zum Schutz aller Gottesdienstbesucher.