Medizinische Masken bei Gottesdiensten verpflichtend

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Datum:
Fr. 22. Jan. 2021
Von:
Christoph Urban

Ab Montag, den 25.1.2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Hier ist geregelt, dass die Teilnahme an Gottesdiensten nur noch mit medizinischen Masken (OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95-Maske) erlaubt ist. Bitte beachten Sie dies zum Schutz aller Gottesdienstbesucher.