Stellung und die Aufgaben
Die
Stellung und die Aufgaben der Kirchenvorstände sind im staatlichen „Gesetz über
die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens“ (VVG) festgelegt. Der
Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde; er vertritt die Gemeinde im
Rechtsverkehr gerichtlich und außergerichtlich. Zu
den Einzelaufgaben des Kirchenvorstandes gehören z. B. die Aufstellung des
Haushalts, die Vermietung der pfarreigenen Wohnungen und die Beschlussfassung
über die Durchführung und Finanzierung baulicher Maßnahmen, sowie der Bereich
der Personalangelegenheiten.
Die Wahl des Kirchenvorstands
Zur Wahl
des Kirchenvorstandes sind alle Mitglieder der Gemeinden berechtigt, die am Wahltag 18. Lebensjahr
vollendet haben und seit einem Jahr in der Gemeinde wohnen. Es werden insgesamt 8 Kirchenvorstandsmitglieder gewählt.
Im Gegensatz zu den Pfarrgemeinderatswahlen gibt es nur eine Kandidatenliste. Sollten Sie am Wahlwochenende
verhindert sein oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selber wählen gehen
können, haben Sie die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.
Dem Kirchenvorstand (KV) gehören zur Zeit folgende Mitglieder an:
Msgr. Pfarrer Heribert August als Vorsitzender des Kirchenvorstandes,
Ulrich Irmen als 1. stellvertretender Vorsitzender,
Dr. Petra Bauer als 2. stellvertretende Vorsitzende.
Die weiteren gewählten Mitglieder sind Dirk Bourceau, Wilhelma Brandt, Ralf Ersfeld, Margret Göttlicher, Andreas Gronen, Dr. Peter Keulers, Jürgen Kratzenberg, Norbert Lengersdorf, Dr. Alfred Nachtsheim, Dr. Reinhard Noll, Hans-Jürgen Norda, Marlene Priemer, Christoph Schmitz, Beate Urban.
Pfarrer Thomas Faltyn gehört Kraft Amtes dem KV an.
Als Delegierte mit Gaststatus nehmen aus dem Pfarrgemeinderat abwechselnd Birgit Heisterkamp und Christoph Zinnen an den Sitzungen teil. Dirk Bourceau und Jürgen Kratzenberg vertreten den Kirchenvorstand im Wechsel beim Pfarrgemeinderat.
Kontakt: Über das Pfarrbüro an St. Michael




